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AutorenbildALBA Unternehmens- und WB

Wussten Sie, daß Sie bei einer Investition in ein DENKMAL nicht nur...

...hohe Steuervorteile genießen (Sie können die Sanierungskosten, die oft bis zu 70% des Kaufpreises betragen nach §7i EStG über 12 Jahre verteilt vollständig abschreiben. Darüber hinaus können Sie die Altbausubstanz bei Gebäuden, die vor 1925 erstmals entstanden sind - bei Denkmälern sehr oft der Fall - mit 2,5% über 40 Jahre verteilt steuerlich geltend machen.


Ein Steuerturbo für Gut- und Besserverdiener!


Interessant ist dabei, dass bereits ab einem Einkommen von EUR 66.761 (Ledige) / EUR 133.522 (Verheiratete) der aktuelle Spitzensteuersatz zu greifen beginnt!

Statistisch gesehen gehört ein Lediger mit einem Nettoeinkommen von EUR 3.400 im Monat zu den "Oberen 10%" der Einkommenspyramide in Deutschland.

Gefühlt ist das natürlich nicht so - umso wichtiger ist es, seine steuerlichen Gestaltungsoptionen zu kennen und zu nutzen.


Darüber hinaus profitieren Sie bei einer Denkmalimmobilie oftmals von der Möglichkeit das KfW-Programm 261 nutzen zu können.

Sie können deshalb bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit als Förderkredit beantragen (Zins am 11.01.2024 ab 0,24%!) und erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu EUR 15.000.


Das heißt, dass selbst dann, wenn aktuell im Jahr 2024 der Kaufpreis einer Immobilie zu 100% fremdfinanziert wird ein überzeugendes Investment für Gut- und Besserverdiener entsteht!


Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich Ihr persönliches Steuergestaltungspotenzial aufzeigen!


VG Ralf Alexander Banzhaf



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