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Das Zitat von Helmut Schmidt "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"...

...bringt eine Grundhaltung zum Ausdruck, die auch im Bereich der Immobilieninvestitionen von Bedeutung ist. Besonders im Zusammenhang mit Neubau- oder Denkmalimmobilien spielen Abschreibungen eine zentrale Rolle, um Steuerlasten zu reduzieren.


Abschreibungen bei Neubauimmobilien

Investoren, die in Neubauimmobilien investieren, profitieren von der neuen, degressiven Abschreibung (AfA) nach §7 Abs. 5a EStG. Dabei können sie in der Regel 5 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr und 5 % des Restwertes in den Folgejahren abschreiben. Dies bietet die Möglichkeit, einen Teil der Investitionskosten steuerlich geltend zu machen und so das zu versteuernde Einkommen zu senken.


Abschreibungen bei Denkmalimmobilien

Besonders attraktiv sind die steuerlichen Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien. Nach § 7i und § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Eigentümer solcher Immobilien einen deutlich höheren Teil der Sanierungskosten über einen kürzeren Zeitraum abschreiben. Für Eigennutzer sind 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre absetzbar, während Investoren 100 % der Kosten über 12 Jahre abschreiben können. Diese spezielle Förderung macht Denkmalimmobilien zu einer beliebten Anlageform für vermögende Investoren, die ihre Steuerlast minimieren wollen.


Fazit

Im Sinne von Helmut Schmidts Zitat bedeutet dies, dass es völlig legitim ist, durch die Nutzung der gesetzlich vorgesehenen Abschreibungen Steuern zu sparen. Die staatlichen Förderungen bei Neubauten und Denkmalimmobilien bieten eine attraktive Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen, ohne gegen die Regeln zu verstoßen. Es ist ein legales Mittel, um die Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig in wertsteigernde Immobilien zu investieren.


Beste Grüße

Ralf Alexander Banzhaf

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