...bekräftigte der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil von 1965.
Auch wenn dieses Statement bereits rund 59 Jahre zurückliegt, gilt es noch immer zu 100%! Gemäß dem sollten Sie also Ihre steuerlichen Chancen nutzen und Ihre Einkommensteuer aktiv an Ihrem Vermögensaufbau beteiligen.
VG Ralf Alexander Banzhaf
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