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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen",...

...bekräftigte der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil von 1965.

Auch wenn dieses Statement bereits rund 59 Jahre zurückliegt, gilt es noch immer zu 100%! Gemäß dem sollten Sie also Ihre steuerlichen Chancen nutzen und Ihre Einkommensteuer aktiv an Ihrem Vermögensaufbau beteiligen.


VG Ralf Alexander Banzhaf




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