...der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt, da noch Verhandlungsbedarf besteht. Die festhängenden Beratungen beeinträchtigen auch die geplante degressive AfA für Neubauwohnungen.
In Anbetracht dieser Unsicherheit könnte die Alternative einer Denkmalimmobilie als Investition in Betracht gezogen werden. Sowohl die Abschreibung an sich, wie auch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW Programmes 261 schlagen die geplante Förderung im Neubau ohnehin um Längen!
Und das WICHTIGSTE: §7i EStG in Kombination mit dem Förderprogramm KfW 261 ist real und deshalb schon heute UMSETZBAR!
VG Ralf Alexander Banzhaf
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